© NICETAX 2006 - 2010 Konventionelle Konzepte bei der Vererbung sind weniger empfehlenswert. Zwar können sie bei der Übertragung von Vermögen einige Probleme vermeiden helfen, jedoch führen diese Gestaltungsmethoden meist dazu, daß die Vermeidung eines Problems die Eröffnung eines anderen zur Folge hat. Bei einer Familiengesellschaft sieht das Ganze anders aus.  Denn Vermögen kann, neben den traditionellen Methoden, auch unter Ausnutzung der Regelungen des Gesellschaftsrechts auf Nachkommen übertragen werden. Dies geschieht, indem die Gesellschaft zur Eigentümerin des Vermögens gemacht wird. Wer an der Familiengesellschaft beteiligt ist, kann der Übergeber festlegen. Mitgesellschafter werden üblicherweise die Nachkommen, wobei auch andere Personen Gesellschafter werden können. Die künftige Übertragung von Vermögen wird nur noch durch eine Änderung der jeweiligen Beteiligungsquote an der Gesellschaft bestimmt. Und damit ergibt sich, anstellle eines Steuersparmodells, ein optimal ausgeschöpftes Steuerplanungsmodell mit sehr vielen Gestaltungsräumen und Vorteilen. Darüber hinaus behält der Erblasser die uneingeschränkte Kontrolle und Handlungsfreiheit über das gesamte Vermögen. Vermögensschutz pur und vererben leicht gemacht!