© NICETAX 2006 - 2010 Gestatten Sie uns ein Wort im eigenen Interesse: Das mit der Beratung und dem Aufbau von Stiftungen und Stiftungskonzeptionen auch Geld verdient wird ist aus unserer Sicht legitim. Die gesamte Weltwirtschaft würde sofort zum Erliegen kommen, gäbe es keine Verkäufer. Allerding - wie in jedem Beruf - gibt es auch im Verkauf “schwarze Schafe” die ausschließlich den schnellen Euro im Kopf haben. Da wir eine Berufsethik haben sind solche “Verkäufer” für uns auch keine Berufskollegen, sondern ganz einfach nur Abzocker von denen wir uns distanzieren. Wir denken, es ist nicht ganz fair, alle Verkäufer wegen solcher Abzocker über einen Kamm zu scheren, denn wir halten den Verkäufer für einen durchaus ehrbaren Beruf, sofern er darin ausgebildet wurde. Genauso halten wir das Berufsbild des Anwalts und des Steuerberaters für ehrbar. Obwohl uns die Vergangenheit gezeigt hat, dass auch etliche Steuerberater und Rechtsanwälte ihre Mandanten zu deren eigenem Vorteil (falsch-)beraten haben. Und das ging um ein Vielfaches einfacher, da die Mandanten ihren Anwälten und Steuerberatern fast blind vertrauten. Es wäre hier ebenso unfair zu behaupten, alle Steuerberater und Anwälte sind profitorientierte Abzocker, die die Unwissenheit Ihrer Mandanten zum eigenen Vorteil ausnutzen. Die Vermarktung von Stiftungen, bzw. Stiftungskonzepten über eine reine Vertriebsorganisation ist nicht von vornherein unseriös oder grundsätzlich abzulehnen, weil sie von Verkäufern angeboten werden. Es ist jedoch darauf zu achten, was genau angeboten wird, mit welchem Ziel, wie die gesamte Vorgehens- weise, die Umsetzung und die Beraterqualität aussieht.  Für den Kunden selbst ist es durchaus schwierig ein seriöses von einem unseriösen Angebot zu unterscheiden. Stiftungen sind staatlich gewollt und dem Grunde nach eine sehr gute Sache. Deswegen erleben sie seit einigen Jahren auch einen regelrechten Boom. Hinzu kommt, dass Stiftungen ein positives Immage haben. Und genau dieser Boom, gepaart mit dem positiven Image einer Stiftung sind es, die nicht nur seriöse Anbieter auf den Plan rufen. Immer mehr Firmen entdecken den Markt der Stiftungen für sich und beabsichtigen, sich ein großes Stück davon zu genehmigen.  Nebenstehend geben wir gerne einige Hinweise, worauf Sie mindestens achten sollten. Wenn Sie nicht bereit sind, in eine professionelle Konzeption auch entsprechend zu investieren, sich nicht von wirklichen Fachleuten beraten und betreuen zu lassen, sondern lieber alles mit nur einer Unterschrift erledigen möchten und soll es auch noch schnell gehen empfehlen wir Ihnen: Finger lieber weglassen. NICETAX ist eine Vertriebsorgganisation, die einerseits ein Stiftung-Nutzungskonzept für Familienbetriebe / Familienunternehmen entwickelt hat und sich auf die Vermittlung dieser Konzeption konzentriert. Wir bieten nicht jede mögliche Form von Stiftungen an. Wir arbeiten auch nicht im Auftrag eines anderen Konzerns. Das bedeutet, wir arbeiten nicht auf Basis von Abschlußprovisionen, sondern auf Basis klar vereinbarter Honorare bzw. Festpreise. Unser Konzept baut grundsätzlich auf drei Säulen auf. Kunden, die nicht in dieses Drei-Säulen-Konzept passen bzw. in Frage kommen, können unsererseits nicht betreut werden. Dass wir uns so festgelegt haben bedeutet für uns und unsere Kunden, dass wir nicht mit einem “Stiftungs-Bauchladen” umherlaufen. Wir können und wollen nicht auf allen Stiftungsgebieten zu Hause sein. Das bedeutet aber auch, dass sich unsere Kunden darauf verlassen können, daß wir unser Drei-Säulen-Konzept mit einem Höchstmaß an Sicherheit, Kompetenz, Flexibilität und Individualität realisieren und nachbetreuuen. Bei uns gibt es keine Stiftungen von der Stange und mit nur einer Unter- schrift kann man bei uns auch keine Stiftung gründen. So, wie wir ein Drei-Säuelen Konzept für Stiftungen haben, so haben wir auch ein Drei-Säulen-Konzept der Kompetenzen. Wir, als Vertriebsorganisation, übernehmen unter anderem die Erstberatung, sowie die Entwicklung des individuellen Rohkonzeptes. Darüber hinaus begleiten wir unsere Kunden durch den gesamten Aufbaup- und Ablaufrozess.  Auch wenn wir was von Stiftungen verstehen, so sind wir doch keine Rechtsanwälte bzw. Steuer- berater. Dieser Personenkreis ist allerdings zwingend notwendig, da dass Stiftungsrecht komplex und die Kommunikation zum Finanzamt komplikationsfrei stattfinden muß. Nur wenn steuerlich und rechtliich blitzsauber gearbeitet wird, führt das den Stifter zu dem gewünschten Ergebnis und damit zu den beabsichtigten Vorteilen. Damit ist gewährleistet, dass der Stifter lange Freude an seiner Stiftungskon- zeption hat. Als dritte Kompetenz haben wir einen Bankpartner, der sich speziell auf das Drei-Säulen-Konzept eingestellt hat und dementsprechend die Vermögensverwaltung betreut. Trotz dieser Vorgehensweise und aller Sorgfalt in unserem Handeln möchten wir darauf hinweisen, dass auch Stiftungen und Stiftungskonzepte nicht gänzlich ohne Risiko sind. Es gibt keine Anlage, die, entgegen vieler Verkäuferaussagen, risikolos ist. Konzepte können für den Nutzer bestenfalls risikoarm gestaltet werden. Und das bedeutet nicht nur erhöhten Aufwand und mehr Zeit, sondern auch der Einsatz von Spezialisten und damit einhergehend eine höhere Anschaffungsinvestition. Wir sagen dazu: “Wer weiss was er kann, der weiss auch, was er wert ist!” Hier sollten Sie sehr hellhörig werden: Finger weg, bei Angeboten von Stiftungsgründung mittels Bankdarlehen oder Finanzierung. Finger weg, wenn Ihnen Zustiftungen als günstiges Darlehen wieder zukommen sollen. Finger weg, wenn Steuervorteile und gewährte Darlehen in eine weitere Anlageformen mit aussichtsreichen Renditever- sprechen münden, die eigentlich nichts mit Ihrem Stiftungswillen zu tun haben. (Provisionsträchtige Anschlußgeschäfte zum Vorteil des Verkäufers und der Geldinstitute) Finger weg, wenn der steuerliche Aspekt im Vordergrund steht. Erinnern Sie sich bitte an die 50%ige Sonder-AfA in den neuen Bundesländern Mitte der 90ziger Jahre. Hier haben nicht wenige Anleger viel Geld verloren, weil Sie dem Finanzamt endlich mal ein ordentliches Schnippchen schlagen wollten. Keine Anlageform rechtfertigt sich allein durch hohe Steuervorteile. Finger weg, wenn Ihnen ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt wird, daß (angeblich) bereits durch Rechtsanwälte und Steuerberater geprüft wurde. Stiftungen sollten so individuell wie der Stifter selbst sein. Das bedeutet Ihr Vorhaben kann eigentlich erst vor oder nach Konzeptaufbau genauestens durch Rechtsanwälte und Steuerberater auf Plausibilität hin geprüft werden. Bei Treuhandstiftungen genauer hinschauen Sie können sinnvoll für “Kleinstifter” sein, die keine Erben haben und sich zu dem mit der komplexen Materie von Stiftungen nicht wirklich herumschlagen möchten. Sie dienen oftmals dazu, Geld für eine bereits bestehende Stiftung einzusammeln. Im Grunde nichts anderes als sogenanntes Foundraising (Geld einsammeln) mit Steuervorteilen. Da das Vermögen treuhänderisch verwaltet wird, werden Treuhandgebühren ebenso fällig, wie Vermögensverwaltungsge- bühren und Abschlußprovisionen . Auch Zustiftungen können bzw. sind sehr oft provisionspflichtig. Sie werden gerne und schnell mit dem Hinweis, dass nur eine Unterschrift zur Eröffnung notwendig ist, angeboten und verkauft. Hier sollte dem Stifter klar sein, daß der in die Stiftung eingebrachte Betrag nicht mehr zur eigenen Verfügung steht. Und die Treuhand- stiftung unterliegt auch keiner staatlichen Kontrolle. Für Unternehmer bietet sie keinesfalls die Ausschöpfung aller Möglichkeiten und scheidet als Stiftungsart praktisch aus. Finger weg, wenn Ihnen verschwiegen wird, daß Ihr, in eine gemeinnützige Stiftung eingegebrachtes Kapital, künftig der Stiftung gehört und Ihnen somit nicht mehr für eigene Zwecke zur Verfügung steht. Für “Kleinstifter”, die Gutes tun wollen, empfehlen wir die Vermögensübertragung in eine Treuhandstiftung im Todesfall. Niemand weiss, was im Leben noch alles auf einen zukommt. Bedenken Sie: Wenn Sie das gestiftete Geld zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einmal benötigen, steht es Ihnen nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand zur Verfügung. Einen abgeschlossener Stiftungsvertrag ist nicht durch eine einfache Kündigung wieder problemlos aufzuheben. Werden Sie hellhörig, wenn es um Insolvenzschutz geht. Ist dieser Fakt für Sie, als Stifter, oder eher für die Stiftung relevant? Werden Sie hellhörig, wenn es um Arbeitsplatzsicherung geht. Keine Stiftung kann einen Unternehmenskonkurs verhindern. Werden Sie hellhörig, wenn der Verkäufer nicht auf Honorar- oder Festpreisbasis, sondern auf Provisionsbasis arbeitet. Hier verbergen sich oftmals viele weitere, versteckte Kosten, Werden Sie hellhörig, wenn Ihnen ein fertiges Dokument zur Stiftungsgründung vorgelegt wird. Soetwas würden Sie niemals bei prominenten und ernsthaften Stiftern vorfinden. In Stiftungsverträgen steckt viel Arbeit und Know-how und sie sind Individualisiert. Und wirklich gut sollte sich alles nur dann anhören, wenn Sie umfassend informiert, Ihre Stiftungs- und alle anderen Ziele und Wünsche erfasst und vertraglich umgesetz wurden und alles entsprechend vom Finanzamt und der Stiftungsbehörde abgesegnet ist. Gerade bei unselbständigen Stiftungen kann es ansonsten zu ganz erheblichen Risiken kommen. Bei den hier aufgezeigten Hinweisen erheben wir nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie sollen Ihnen Hilfestellungen geben und Sie vor Fehlentscheidungen bewahren.